Sonder – und Wegerechte bei der Feuerwehr
Rund 60 Aktive aus den Feuerwehren Eitzendorf, Heesen, Magelsen, Mehringen, Wechold und Wienbergen hatten sich im Feuerwehrgerätehaus in Heesen eingefunden um sich zum Thema Sonder – und Wegerecht bei der Feuerwehr von Polizeihauptkommissar Thomas Oppermann und Polizeioberkommissar Jan Niklas Bösche vom Polizeikommissariat Hoya informieren zu lassen. Thomas Oppermann erklärte, dass die Polizei zur Prävention auch jährlich ein Fahrerseminar für 18 – 25 jährige Fahranfänger anbiete, ebenso wie diese Fortbildungsveranstaltung. Sonder- und Wegerecht gelten nicht nur beim Führen von Feuerwehrfahrzeugen, sondern auch bei Fahrten mit dem Privat-Pkw zum Gerätehaus im Alarmierungsfall. Die rechtlichen Grundlagen werden durch die Straßenverkehrsordnung (StvO), die Straßenverkehrszulassungsordnung (StvZO) und das Strafgesetzbuch (StGB) vorgegeben. Während StvO und StvZO Ausnahmen für die Feuerwehren zulassen, ist das beim StGB nicht der Fall. Die StvO lässt Sonderrechte für die Feuerwehren zu, allerdings nur unter Berücksichtigung der öffentlichen Sicherheit. Das Wegerecht kann in Anspruch genommen werden bei der Wahrnehmung hoheitlicher Aufgaben wie Rettung von Menschenleben, Brandbekämpfung, technische Hilfeleitung und beim Rettungsdienst. Jan Niklas Bösche unterstützte seine Ausführungen mit Beispielen aus der Praxis und eigenen Erfahrungen sehr eindrucksvoll. Der Fahrer eines Sonderrechtefahrzeugs darf sich über vieles hinwegsetzen, es darf nur nichts passieren, und Sicherheit geht vor Schnelligkeit, gab er den Anwesenden mit auf den Weg. Ist der Grund für den Einsatzfall nicht mehr gegeben, so ist die Einsatzfahrt sofort abzubrechen führte er weiter aus. Im Einsatzfall können bei der Fahrt zum Gerätehaus Sonderrechte in Anspruch genommen werden, das Wegerecht hingegen nicht. Zum Ende der Veranstaltung bedankte sich Ortsbrandmeister Sven Michaelis bei den beiden Beamten für diese lehrreiche Informationsveranstaltung.

